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1 Vertrag
m -(e)s,..träge (сокр. V.)договор, контрактbeiderseitiger Vertrag — двусторонний договорleoninischer Vertrag — неравноправный, выгодный лишь для одной стороны договорmehrseitiger Vertrag — многосторонний договорPariser Verträge — ист. Парижские соглашенияein Vertrag zugunsten Dritter — юр. договор в пользу третьего лицаeinen Vertrag brechen — нарушить договорeinen Vertrag einhalten — соблюдать договорeinen Vertrag erneuern — возобновить ( перезаключить) договорeinen Vertrag hinterlegen — юр. депонировать договорeinen Vertrag kündigen — расторгнуть( денонсировать) договорeinen Vertrag schließen — заключить договорeinen Vertrag sichern — обеспечить договорeinen Vertrag unterschreiben ( unterzeichnen) — подписать договорlaut Vertrag — по ( согласно) договоруden Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommen — соблюдать ( выполнять) обязательства по договору -
2 Vertrag
beiderseitiger Vertrag двусторо́нний догово́рeinseitiger Vertrag односторо́нняя юриди́ческая сде́лкаentgeltliche Verträge возме́здные догово́рыleoninischer Vertrag неравпопра́вный, вы́годный лишь для одно́й стороны́ догово́рmehrseitiger Vertrag многосторо́нний догово́рöffentlich-rechtliche Verträge публи́чно-правовы́е догово́рыPariser Verträge ист. Пари́жские соглаше́нияprivatrechtliche Verträge гражда́нско-правовы́е догово́рыunentgeltliche Verträge безвозме́здные догово́рыzweiseitiger Vertrag двусторо́нняя юриди́ческая сде́лкаinternationaler Vertrag междунаро́дная конве́нцияein Vertrag zugunsten Dritter юр. догово́р в по́льзу тре́тьего лица́einen Vertrag brechen нару́шить догово́рeinen Vertrag einhalten соблюда́ть догово́рeinen Vertrag erneuern возобнови́ть [перезаключи́ть] догово́рeinen Vertrag hinterlegen юр. депони́ровать догово́р: einen Vertrag kündigen расто́ргнуть [денонси́ровать] догово́рeinen Vertrag schließen заключи́ть догово́рeinen Vertrag sichern обеспе́чить догово́рeinen Vertrag unterschreiben [unterzeichnen] подписа́ть догово́рkraft des Vertrags в си́лу догово́раlaut Vertrag по [согла́сно] догово́руden Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommen соблюда́ть [выполня́ть] обяза́тельства по догово́руVertrag m страх. догово́р
См. также в других словарях:
Öffentlich rechtliche Stiftung — Dieser Artikel behandelt die Stiftung als juristische Person. Stiftung nennt man aber auch die Schaffung eines Wappens, einer Flagge oder eines Ehrenzeichens. Darüber hinaus gibt es eine größere Zahl von Vereinen, die die Bezeichnung Stiftung im… … Deutsch Wikipedia
Öffentlich-Private Partnerschaft — Als Public Private Partnership (Abkürzung PPP), auch Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP), wird die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bezeichnet. Im weiteren Sinn steht der Begriff auch für… … Deutsch Wikipedia
Öffentlich Private Partnerschaft — Als Public Private Partnership (Abkürzung PPP), auch Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP), wird die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bezeichnet. Im weiteren Sinn steht der Begriff auch für… … Deutsch Wikipedia
Öffentlich-rechtlicher Vertrag — Bei einem öffentlich rechtlichen Vertrag (örV) schließt eine Behörde mit einer Privatperson, oder auch einem anderen Verwaltungsträger, einen Vertrag über einen öffentlich rechtlichen Gegenstand ab. Grundlegend geregelt ist diese Form des… … Deutsch Wikipedia
Vertrag — Kontrakt; Abkommen; Pakt; Übereinkommen * * * Ver|trag [fɛɐ̯ tra:k], der; [e]s, Verträge [fɛɐ̯ trɛ:gə]: [schriftliche] rechtlich gültige Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner, in der die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte festgelegt… … Universal-Lexikon
Rechtsquelle — Die Rechtsquelle bezeichnet nach der modernen Auffassung den „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“. Diese Definition wurde von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen können unterschieden werden in… … Deutsch Wikipedia
Gliederung der Rechtsquellen — Die Rechtsquelle bezeichnet nach der modernen Auffassung den „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“. Diese Definition wurde von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen können unterschieden werden in… … Deutsch Wikipedia
Normenhierarchie — Die Rechtsquelle bezeichnet nach der modernen Auffassung den „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“. Diese Definition wurde von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen können unterschieden werden in… … Deutsch Wikipedia
Normenpyramide — Die Rechtsquelle bezeichnet nach der modernen Auffassung den „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“. Diese Definition wurde von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen können unterschieden werden in… … Deutsch Wikipedia
Rechtsquellenlehre — Die Rechtsquelle bezeichnet nach der modernen Auffassung den „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“. Diese Definition wurde von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen können unterschieden werden in… … Deutsch Wikipedia
Form (Recht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Form versteht man im Recht die äußere Gestaltung der Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.… … Deutsch Wikipedia